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Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers

12. 07. 2022
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Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark erlässt als untere Wasserbehörde

folgende

Allgemeinverfügung

1. Der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG i. V. m. §

45 BbgWG wird wie folgt beschränkt:

Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu

Bewässerungszwecken wird untersagt.

2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen

wird wie folgt beschränkt:

Die Bewässerung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.

3. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt

vorerst bis zum 30.09.2022.

5. Die sofortige Vollziehung zu Nr. 1 und 2 wird angeordnet.

 

Den gesamten Text der Algemeinverfügung inklusive Begründung und Rechtsgrundlagen finden Sie unten verlinkt.

 

Bild zur Meldung: Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers


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