Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers

12. 07. 2022
0 Kommentare

Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark erlässt als untere Wasserbehörde

folgende

Allgemeinverfügung

1. Der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG i. V. m. §

45 BbgWG wird wie folgt beschränkt:

Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu

Bewässerungszwecken wird untersagt.

2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen

wird wie folgt beschränkt:

Die Bewässerung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.

3. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt

vorerst bis zum 30.09.2022.

5. Die sofortige Vollziehung zu Nr. 1 und 2 wird angeordnet.

 

Den gesamten Text der Algemeinverfügung inklusive Begründung und Rechtsgrundlagen finden Sie unten verlinkt.

 

Bild zur Meldung: Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
  ______    _____     _  __     ___    
 /_   _//  |  ___||  | |/ //   / _ \\  
   | ||    | ||__    | ' //   | / \ || 
  _| ||    | ||__    | . \\   | \_/ || 
 /__//     |_____||  |_|\_\\   \___//  
 `--`      `-----`   `-` --`   `---`   
                                       
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)