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Waldbrandgefahr - bitte verhalten Sie sich vorsichtig!

17. 06. 2022
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Aktuell gilt im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Waldbrandgefahrenstufe 4. Bei der für das kommende Wochenende vorhergesagten Hitze und dem weiterhin fehlenden Regen könnte Stufe 5 - die höchste Stufe - erreicht werden.

 

  • Verzichten Sie auf das Betreten des Waldes, rauchen Sie in Waldnähe nicht
  • Seien Sie, insbesondere bei Grundstücken in Waldnähe vorsichtig beim Grillen, halten Sie Löschmittel bereit und löschen Sie die Glut nach dem Grillen unbedingt ab.
  • Entzünden Sie keine offenen Feuer
  • alarmieren Sie bei Brandgeruch umgehend die Feuerwehr über 112

 

Bitte beachten Sie auch:

 

Rauchen und Feuer im Wald

Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr über verboten im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dazu gehört auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe (Paragraph 23 Absatz 1 Landeswaldgesetz).

 

Darf der Wald betreten werden?

Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes grundsätzlich jedermann gestattet. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Davon wird jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen entsprechend durch Schilder gekennzeichnet (Paragraph 23 Absatz 2 Landeswaldgesetz).

 

Darf ich bei Waldbrandgefahr auf meinem Grundstück in Waldnähe Feuer im Freien anzünden oder grillen?

Das Waldgesetz verbietet Feuer in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand. Das Waldgesetz sieht für einen begrenzten Personenkreis Ausnahmen vor. So müssen zum Beispiel Nutzungsberechtigte auf ihren Grundstücken nur einen Abstand von 30 Metern zum Waldrand einhalten, wenn sie ausreichend vorbeugende Brandschutzmaßnahmen ergreifen. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gelten diese Ausnahmeregelungen aber nicht mehr (Paragraph 23 Absatz 1 Landeswaldgesetz).

 

Weitere Fragen und Antworten hier: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/

 

Wir alle wünschen den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren ein ruhiges Wochenende!

 

Bild zur Meldung: Waldbrandgefahr - bitte verhalten Sie sich vorsichtig!


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