Kampfmittelfund im Bereich Amt Brück – Erfolgreiche Sprengung
Aus dem Bereich Linthe/Borkheide ging am Montag, den 23.05.2022 der Fund einer Panzerabwehrmine beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) Brandenburg ein. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Tellermine 35 (Stahl) aus dem 2. Weltkrieg handelt, welche im Wald entdeckt wurde. Der KMBD teilte den Sachverhalt dem zuständigen Ordnungsamt im Amt Brück mit, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Sprengung fand geplant am Mittwoch, den 25.05.2022 statt. Vor Ort waren der KMBD, die Polizei, Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr sowie Mitarbeiter des Amtes Brück einschließlich Bauhöfe und Ordnungsamt. Die gute Vorbereitung durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde durch die erfahrenen Kräfte des KMBD gelobt.
Der Sperrkreis mit 400 m Radius um den Fundort wurde durch die unterstützenden Kräfte gesichert und vor der Sprengung freigegeben. Zum Glück befand sich dieser weit genug von jeglicher Bebauung entfernt, somit war keine Evakuierung von Personen erforderlich. Nur die Landesstraße musste für die Sprengung für etwa 15 Minuten durch die Polizei gesperrt werden.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Beteiligten für die reibungslose und professionelle Zusammenarbeit bedanken.
Hinweise zum richtigen Umgang mit Fundmunition:
• Bei allen Kampfmitteln besteht Lebensgefahr!
• Von Kampfmitteln können Explosionsgefahr, Vergiftungs- und gesundheitsschädigende Gefährdungen, Brandgefahr und umweltschädigende Gefahren ausgehen.
• Je länger die Kampfmittel in der Erde liegen, desto gefährlicher werden sie.
• Die Größe und Form der Kampfmittel sagt nichts über die Gefahr aus.
• Oft sind Kampfmittel schwer erkennbar, also Vorsicht bei Verdacht.
WICHTIG:
• Bei Auffinden von Kampfmitteln: Nicht berühren und an der Fundstelle belassen. Kampfmittel sind äußerst empfindlich gegen Berührung, Erschütterung oder eine Veränderung ihrer Lage,
• Bei allen Kampfmittelfunden ist unverzüglich die nächste Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle zu benachrichtigen.
(Quelle: https://polizei.brandenburg.de/seite/richtiges-verhalten-bei-fundmunition/59768)
§ 2 Anzeigepflicht (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg - KampfmV vom 23. November 1998; GVBl.II/98 S.633, geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2009, GVBl I S. 262) Wer Kampfmittel entdeckt, besitzt, Fund- oder Lagerstellen kennt, an denen vergrabene verschüttete oder überflutete Kampfmittel liegen, ist verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei anzuzeigen.
Bild zur Meldung: wikipedia.de/Stahlkocher, Lizenz CC BY-SA 3.0
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