Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Hort-/Kita-Notbetreuung ab 19.04.2021

19. 04. 2021
0 Kommentare

Liebe Eltern,

 

in den Vorschriften zur Notbetreuung hat es Änderungen gegeben. Daher finden Sie hier das neue Antragsformular verlinkt.

Personen, die bereits seit Januar 2021 einen Notbetreuungsanspruch haben, behalten diesen auch. Wer abgelehnt wurde, aber aus den neuen genannten Gründen nun doch einen Notbetreuungsanspruch hat, sollte einen erneuten Antrag stellen.

 

 

Neu: Die Hort-Notbetreuung wird ausgeweitet für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 (bisher: Jahrgangsstufen 1 bis 4).

 

Einen Anspruch auf eine Notbetreuung (Kitas und Horte) haben:

 

- Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind,

 

- Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter (Hinweis: in bisheriger Verordnung stand „beide Personensorgeberechtigte“) in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,

 

- Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

 

Die Anträge sind direkt in der Amtsverwaltung zu stellen, nicht in den Einrichtungen oder anderweitig abzugeben.

Eine Antragstellung per E-Mail muss aus datenschutzrechtlichen Gründen versagt bleiben!

 

Das aktualisierte Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite.

 

Bild zur Meldung: Amt Brück


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
  _____      ___    __    __   __   __  
 /  ___||   / _ \\  \ \\ / //  \ \\/ // 
| // __    / //\ \\  \ \/ //    \ ` //  
| \\_\ || |  ___  ||  \  //      | ||   
 \____//  |_||  |_||   \//       |_||   
  `---`   `-`   `-`     `        `-`'   
                                        
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

29. 04. 2024

 

30. 04. 2024

 

30. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 508144