21. Pressemitteilung CORONA
### BLEIBT ZU HAUSE, BLEIBT SICHER ###
1. Verlängerung der Eindämmungsverordnung
Die Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) wurde bis zum 19.04.2020 verlängert.
Das bedeutet, dass weiterhin Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen untersagt sind, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen, Kitas und Schulen geschlossen sind und darauf zu achten ist, dass Warteschlangen vermieden werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Meter und die erforderlichen Hygienestandards einhalten werden, sowie das Betreten öffentlicher Orte (öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks) untersagt ist.
Quelle: Gesetz-und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II, 2020, Nr. 11,
2. Bußgeldkatalog
Ab sofort müssen Personen, die gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Viruserkrankung Covid-19 verstoßen, mit Bußgeldern rechnen.
Hierzu wurde durch das Land Brandenburg ein Bußgeldkatalog erstellt.
Beispiele für Bußgelder sind:
- Besuch eines Spielplatzes, Freizeitbads, Fitnessstudios oder ähnlichem: 50-500€
- Teilnahme an Veranstaltungen: 50-500€
- Durchführung von Veranstaltungen: 500-2.500€
- Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen (z.B. Mindestabstand von1,5 Meter) im Sinne der Verordnung: 250-2.500€
- Betrieb einer Verkaufsstelle, die nicht gem. § 2 Abs. 2 ausgenommen ist: 1.000-10.000€
Wer wiederholt gegen Bestimmungen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Einzusehen ist der Busgeldkatalog im Amtsblatt für Brandenburg.
Quelle: Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 13,(Ausgabe S) vom 1.April 2020; Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, 2020, Nummer 13, vom 22.März 2020
3. Anzahl erkrankter Personen im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Im Amtsgebiet Brück bleibt die Lage weiterhin unverändert - ein (1) bestätigter Infektionsfall.
AMT / GEMEINDE |
Stand: 30.03.2020 |
Stand: 31.03.2020 |
Bad Belzig |
4 |
4 |
Beelitz |
2 |
4 |
Beetzsee |
2 |
2 |
Brück |
1 |
1 |
Groß Kreutz (Havel) |
1 |
2 |
Kleinmachnow |
22 |
26 |
Kloster Lehnin |
2 |
2 |
Michendorf |
9 |
10 |
Niemegk |
2 |
2 |
Nuthetal |
1 |
2 |
Schwielowsee |
7 |
8 |
Seddiner See |
2 |
3 |
Stahnsdorf |
8 |
10 |
Teltow |
17 |
19 |
Treuenbrietzen |
8 |
8 |
Werder (Havel) |
10 |
13 |
Wiesenburg / Mark |
1 |
2 |
Wusterwitz |
2 |
2 |
Ziesar |
||
Summer |
101 |
120 |
Quelle: Pressemeldung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 31.03.2020.
4. Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe
Trotz Schließung des Amtes für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter der gewohnten Nummer 033844/62-0 von
Montag-Freitag von 08-18:00 Uhr oder per E-Mail unter info@amt-brueck.de zu erreichen.
Die Kontakte der Hilfsnetzwerke sind unter folgendem Link zu finden: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/5/6/2/8/2/9/uebersicht_netzwerk.pdf
Wir informieren Sie auch weiterhin fortlaufend.
Nur gemeinsam werden wir diese Krise meistern.
Es gibt kein Ich, nur ein WIR!
Marko Köhler
Amtsdirektor