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18. Pressemitteilung CORONA

29. 03. 2020
0 Kommentare

### BLEIBT ZU HAUSE, BLEIBT SICHER ###

 

Nur gemeinsam werden wir diese Krise meistern.

Es gibt kein Ich, nur ein WIR!

 

Notfallbetreuung: „Ein-Elternregelung“ für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegegebereich///

Tragen von Mundschutz insbesondere beim Einkauf empfohlen///

 

Weitere Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark (Stand 28.03.2020, 16:45 Uhr) ///

 

Abstreichstellen in Potsdam-Mittelmark ///

 

Höhe der bestätigten Corona Fälle im Amtsgebiet Brück ///

 

Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe ///

----------------------------------------------------------------------

1. Notfallbetreuung: „Ein-Elternregelung“ für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegegebereich

 

Bei folgenden Bereichen ist es nun ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):

• im Gesundheitsbereich,

• in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,

• im medizinischen und im pflegerischen Bereich,

• der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie

• für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

Darüber hinaus sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert.

Die Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeister können die genannten Beschäftigungsgruppen und das Verfahren konkretisieren, für die eine Notbetreuung vor Ort vorgesehen wird.

Die Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) erging in Abstimmung mit dem Ministerium für Jugend, Bildung und Sport (MBJS).

Weitere Informationen, insbesondere zur weiteren Umsetzung, folgen am 30.03.2020

 

Quelle: Auszug aus Presseinformation, Nr. 093/2020, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 28.03.2020.

https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/093_20_MSGIV_Corona_Notfallbetreuung_Ein-Elternregelung_%20Beschaeftigte_Gesundheit_Pflegegebereich_20200328.pdf

 

2. Tragen von Mundschutz insbesondere beim Einkauf empfohlen

 

Das Tragen eines Mundschutzes wird insbesondere beim Einkauf empfohlen. Hierzu wird auch der Aufruf des Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 25.03.2020. hingewiesen. 

 

https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/extern/user_upload/20-03-25_Bitte_zur_Herstellung_von_Masken_in_PM_1.pdf 

Eine tolle Aktion ist dazu auch im Amtsgebiet Brück gestartet. Hier werden von Privatpersonen „Mundschutzmasken“ selbst genäht. 

#ich.trage.eine.maske.weil

 

3. Weitere Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark Stand: 28.03.2020 

 

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 93 (+ 5 zum Vortag) Personen erkrankt. Nach wie vor sind die meisten Fälle im Raum Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow und Treuenbrietzen zu verzeichnen. Vier der infizierten Personen müssen bisher stationär (außerhalb von PM) betreut werden, einer davon wird beatmet. 

Inzwischen befinden sich aktuell 124 (Vortag: 143)  Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist weiter gestiegen und beträgt inzwischen 709 (656 Vortag) Personen, davon wurden 117 (117 Vortag) negativ getestet und die restlichen befinden sich noch in der Abklärung. Die genannten Zahlen sind der geringeren Testkapazität am Wochenende zuzurechnen.

 

Auf der Homepage des Landkreises finden Sie darüber hinaus eine interaktive Karte zur Verteilung der Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark.

 

Quelle: Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 28.03.2020.

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/meta-navigation-elemente/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/ 

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/corona-informationen/

 

 

 

4. Abstreichstellen in Potsdam-Mittelmark

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark stehen aktuell folgende Abstreichstellen zur Verfügung:

 

Bad Belzig, Praxis Schulze-Köhn, Niemegker Straße Str. 38 in Zusammenarbeit mit dem Ernst-von-Bergmann Klinikum Bad Belzig, Sprechzeit: Montag bis Freitag von 11:00-13:00 Uhr mit vorheriger Anmeldung unter 0170-9364233

 

Treuenbrietzen, Johanniter Krankenhaus Treuenbrietzen, Johanniterstraße 1, Sprechzeit: Montag – Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Zusätzlich Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Samstag, Sonntag 9:00 - 10:00 Uhr

 

Kloster Lehnin, Krankenhaus Lehnin , Klosterkirchplatz 8a - Sprechzeit: 9:00-12:00

 

Werder (Havel), Turnhalle des Ernst-Haeckel-Gymnasiums, Kesselgrundstraße 62-68, Sprechzeit: 08:00 -12:00 Uhr

 

Kleinmachnow, Ärztehaus August-Bebel-Platz 2 Arztpraxis Dr. med. Christine Marie Opdensteinen, Abstreichstelle für Verdachtsfälle

 

Außerdem ist für den Bereich Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf die Abstreichstelle des Krankenhauses Ludwigsfelde, Albert-Schweitzer-Str. 40-44, zuständig. Sprechzeit: Mo. - Fr. 9:00 - 11:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

 

Eine weitere neue Abstreichstelle gibt es in Michendorf, Hausarztpraxis Drews, Neu-Langerwisch 28 14552 Michendorf mit vorher telefonische Anmeldung unter 033205-50404 Abstriche werden von Montag bis Freitag zu 11:00 Uhr gemacht

In Teltow soll es nach Möglichkeit eine weitere Abstreichstelle geben. Hier ist zu bemerken, dass die Verantwortung zur Einrichtung bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt, der Landkreis dabei unterstützend wirkt.

Diese Abstreichstationen sollen nur dann genutzt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Erster Ansprechpartner bleibt der Hausarzt! Siehe auch die Information der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.

Welcher Personenkreis kommt für einen Abstrich in Frage: 

Nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgt eine Testung generell entsprechend der epidemiologischen Falldefinition des Robert Koch Institutes das heißt: 

*wer Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatte und Symptome hat, 

*wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und Symptome hat 

*wer eindeutige für Corona typische Symptome zeigt und durch Entscheidung des Arztes getestet werden muss

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt und keine Symptome zeigt, sollte zu Hause bleiben. Bitte dies mit dem Arbeitgeber absprechen und auch dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt wird den Fall überprüfen und relevante Bereiche abfragen. Dann kann auch eine häusliche Quarantäne angeordnet werden.

 

Quelle: Homepage Landkreis Potsdam-Mittelmark

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 28.03.2020. 

https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/extern/user_upload/2020-03-28_Pressemeldung.pdf 

 

5. Lage unverändert - weiterhin 1 bestätigter Infektionsfall im Amtsgebiet Brück bekannt (Stand 28.03.2020, 17:15 Uhr)

 

Die Höhe der bestätigten Corona Fälle im Amtsgebiet Brück liegt nach Aussage des Gesundheitsamtes von Potsdam-Mittelmark (17:15 Uhr) weiterhin bei einem Infektionsfall.

Bitte halten Sie weiter alle empfohlenen Hygienemaßnahmen und Regelungen ein.

Schützt eure Mitmenschen! Haltet Abstand!

Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark entnehmen Sie bitte den Informationen des Gesundheitsamtes

 

6. Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe

 

Trotz Schließung des Amtes für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter der gewohnten Nummer 033844/62-0 von 

Montag-Freitag von 08-18:00 Uhr oder per E-Mail unter info@amt-brueck.de zu erreichen. 

 

Die Hilfsnetzwerke sind wie folgt erreichbar:

 

“Brück Hilft 2.0“ 033844 62-0 täglich Mo. – Fr. von 08:00Uhr – 18:00Uhr

 

Hilfsnetzwerk der Gemeinde Golzow/ Planebruch: 033835/60610 (täglich von 8.00 bis 20.00Uhr)

 

Hilfsnetzwerk Gemeinde Linthe ist unter 0170/8316177 oder 0175/9377021 erreichbar.

 

Hilfsnetzwerk der Gemeinde Borkheide ist unter 033845/ 40354 erreichbar

 

Aktion CORINNA für Borkwalder ist unter 033845/ 901932 von 10-12 und von 15-17 Uhr erreichbar.

 

Sie können sich aber natürlich auch an das Amt Brück (033844/62-0) wenden. Wir leiten Ihre Unterstützungsanfragen an das jeweilige Netzwerk weiter.

 

Wir informieren Sie auch weiterhin fortlaufend.

 

Nur gemeinsam werden wir diese Krise meistern.

 

Es gibt kein Ich, nur ein WIR!

 

Marko Köhler

Amtsdirektor 

 

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Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

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Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

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