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Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich

24. 04. 2024 von - Uhr

Sie wollen beruflich mit Lebensmitten arbeiten oder im Nebenjob Eis verkaufen oder auf dem Wochenmarkt arbeiten? Dann benötigen Sie vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt).

Die Bescheinigung über die Belehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. In der Belehrung werden Sie über ansteckende Krankheiten und Regeln der Personalhygiene aufgeklärt.

Dies setzt voraus, dass Sie hierfür über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ansonsten bringen Sie bitte einen Übersetzer / Dolmetscher zum Belehrungstermin mit.

Die Belehrung ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis, welches früher noch mit einer weitergehenden Untersuchung verbunden war.

 

Kosten:

gemeinnützige Vereine: 0,00 €

Gewerbe: 45,00 €

 

Weitere Informationen: https://www.potsdam-mittelmark.de/buergerservice/dienstleistungen-a-bis-z?tx_tlscotty_scotty%5Baction%5D=showDetails&tx_tlscotty_scotty%5Bcontroller%5D=EJ7Interlock&tx_tlscotty_scotty%5Buid%5D=12&cHash=080b48b7ae1d1bacbfc328f26e967d5b

 

Um Anmeldung wird gebeten unter

 
 

Veranstalter / Veranstaltungsort

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstr. 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

(03382) 730 70
(03382) 7307 62

E-Mail:
www.klosterlehnin.de

 
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Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

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Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

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