Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gebührenerhöhung Reisepass und Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

08. 12. 2023
0 Kommentare

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Amtes Brück,

 

zum 01.01.2024 ändert sich die Gebühr für den Reisepass (für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben) von 60 € auf 70 €. 

 

Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens verabschiedet. Dieses wurde am 12.10.2023 im BGBl. 2023 Nr. 271 veröffentlicht.

 

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird zum 01. Januar 2024 der Kinderreisepass abgeschafft. 

 

Was bedeutet das für Sie?
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, beantragt oder verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Neuerung unberührt. Ab dem neuen Jahr besteht für Sie dann nur noch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen.

 

Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) über die Einreisebestimmung Ihres Reiseziels.
Ihr Bürgerbüro erteilt Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über aktuell geltende Reisebestimmungen.

 

Alle Personaldokumente werden dann künftig von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert zurzeit von der Beantragung bis zur Rücklieferung ungefähr zwei, bei Reisepässen sind es ungefähr vier Wochen. 
Eine frühzeitige Beantragung vor Ihrer Reise ist künftig dringend erforderlich.

 

Zur Antragstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mit ins Bürgerbüro kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden und ab zehn Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben.


Zudem benötigen wir die Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter.

 

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

 

Ihr Team des Bürgerservice im Amt Brück

 

Bild zur Meldung: Gebührenerhöhung Reisepass und Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
  _  __    _____     ______    ______  
 | |/ //  |  ___||  /_   _//  /_   _// 
 | ' //   | ||__      | ||     -| ||-  
 | . \\   | ||__     _| ||     _| ||_  
 |_|\_\\  |_____||  /__//     /_____// 
 `-` --`  `-----`   `--`      `-----`  
                                       
refresh

Kommentare (0)