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Die wichtigsten Änderungen in der neuen Eindämmungsverordnung

08. 01. 2021
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Die wichtigsten Änderungen in der neuen Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg / 4. SARS-CoV-2-EindV

 

Maximal 1 Haushalt +1 Personen

An privaten Zusammenkünften  dürfen Personen aus maximal zwei Haushalten teilnehmen, dabei nur eine Person aus dem zweiten Haushalt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren: diese dürfen auch in größerer Anzahl teilnehmen, jedoch auch aus maximal zwei Haushalten.

 

15-Kilometer-Regelung

 

Die nächtliche, verschärfte Ausgangssperre entfällt, dafür tritt die 15-Kilometer-Regelung in Kraft:

Sobald laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG, https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt und die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben hat, ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Landkreises oder der betreffenden kreisfreien Stadt ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 sowie zur Bewegung an der frischen Luft nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der betreffenden Landkreis- oder Stadtgrenze gestattet. Eine Unterschreitung des Inzidenz-Wertes innerhalb eines Gesamtzeitraums von fünf Tagen ist unbeachtlich.

Die 15 Kilometer werden ab Kreisgrenze bzw. Grenze der kreisfreien Stadt gerechnet.

 

Kitas und Schulen

Bei Schulen und Kitas ändert sich nichts, für die Schulen wird jedoch in der Vorwoche zum 25. Januar entschieden, ob ab diesem Datum Wechselunterricht aufgenommen wird.

 

Diese Regelung tritt morgen, Samstag, den 09.01.2021 in Kraft und ist vorläufig bis einschließlich 31.01.2021 befristet.

 

Der vollständige, amtliche Text findet sich hier: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/4__sars_cov_2_eindv

 

Bild zur Meldung: C_VO_ab_09.01.2021


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