Personalausweis, beantragen
Kurzinformationen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und (freiwillig) Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Beschreibung
- Es besteht keine Umtauschpflicht. Die Personalausweise bisheriger Art bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
- Es besteht die Möglichkeit Fingerabdrücke speichern zu lassen. Dadurch wird eine eindeutigere Zuordnung von Ausweis und Besitzer/in möglich. Jeder Bürger/-in entscheidet selbst, ob er diese Funktion haben möchte.
- Eine Online-Funktion (eID-Funktion) kann zugeschaltet werden. Mit dieser Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten authentisieren und personalisierte Dienste nutzen.
- Der neue Personalausweis ist für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet. Um diese Funktion nutzen zu können, muss sich der Inhaber an ein Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Diese Funktion wird nicht von der Personalausweisbehörde eingetragen!
Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:
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bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
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bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
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bei Verlust des Personalausweises
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bei Diebstahl des Personalausweises
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ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- das persönliche Erscheinen ist zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben
- ein Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich ausweisen zu können
- Für die Beantragung eines Personalausweises für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 16. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Personalausweis ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Fristen
5 - 10 Tage nach Antragstellung erhalten Sie einen Brief mit den Zugangsdaten zur Online-Funktion (eID-Funktion). Nach Erhalt dieses Briefes kann der Persoanlausweis beim Einwohnermeldeamt abgholt werden.
Der Personalausweis kann nur persönlich oder von einer bevollmächtigten Person mit spezieller Vollmacht abgeholt werden.
Kosten
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 37,00 Euro
Personen vor der Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro
Weiterführendes
Weitere Informationen finden Sie:
Ansprechpartner
Ordnung und Soziales
n. n.
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