Ordnung und Soziales

Personalausweis, beantragen


Kurzinformationen

Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und (freiwillig) Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

 


Beschreibung

Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:


Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

 

Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Personalausweisverordnung - PAuswV

 

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)
 


Notwendige Unterlagen


Fristen

14 Tage nach Antragstellung erhalten Sie einen Brief mit den Zugangsdaten zur Online-Funktion (eID-Funktion). Nach Erhalt dieses Briefes kann der Persoanlausweis beim Einwohnermeldeamt abgholt werden.

 

Der Personalausweis kann nur persönlich oder von einer bevollmächtigten Person mit spezieller Vollmacht abgeholt werden. 


Gebühren

Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben            37,00 Euro

Personen vor der Vollendung des 24. Lebensjahres          22,80 Euro

 


Weiterführendes

Weitere Informationen finden Sie:

 

Der neue Personalausweis (Link zur Startseite)

 

 

 


Ansprechpartner

Frau Passlack
Gebäude II Zimmer: 29
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-334
Telefax (033844) 62-119

Herr Hadlich
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-337
Telefax (033844) 62-119

Frau Brandenburger
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-338
Telefax (033844) 62-119


Formulare


Merkblätter

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