Standesamt/ Friedhofswesen
Sterbefall, beurkunden
Kurzinformationen
Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.
Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.
Für Deutsche, welche im Ausland verstorben sind, kann eine Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem beim
Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
Sterbefall eines Verheirateten: die Heiratsurkunde
Sterbefall eines Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
Sterbefall eines Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil.
Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und/oder der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person. Bei Sterbefällen von Spätaussiedlern, Vertriebenen oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Bestattung, Rente, Krankenkasse.
Sterbeurkunde: 16,00 €. Jedes weitere in diesem Arbeitsgang hergestellte Exemplar: 8,00 €
Nachbeurkundung eines im Ausland verstorbenen Deutschen: 84,00 €
Ansprechpartner
Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59 (033844) 62-335
(033844) 62-119