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Ordnung und Soziales

Beglaubigung


Kurzinformationen

Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person persönlich vorbeikommen.

Eine Beglaubigung dürfen wir nur erstellen, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.

Besonders häufig beglaubigen wir Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis).


Beschreibung

Beglaubigungen für Rentenzwecke, z.B. Beglaubigungen von Nachweisen für die Kontenklärung oder Lebensbestätigungen, sind gebührenfrei.

Bitte bringen Sie das Schreiben der Rentenversicherung mit, damit ersichtlich ist, welche Dokumente benötigt werden.

Lebensbestätigungen sind nur auf Vordrucken der Rententräger möglich. Voraussetzung ist, dass der Formularvordruck in deutscher Sprache gehalten ist.


Rechtsgrundlagen

§§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 129 Bürgerliches Gesetzbuch


Notwendige Unterlagen

    • Das Dokument im Original. (Falls Sie nur eine Kopie und kein Original besitzen, können wir mit der Beglaubigung lediglich die Übereinstimmung mit der uns vorgelegten Kopie bestätigen.)
    • Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden  - keine Teile oder bestimmte Seiten daraus.
    • Auf Wunsch erhalten Sie auch mehrere Exemplare der benötigten Beglaubigung.
    • Bitte bringen Sie keine zusätzlichen, eigenen Kopien mit. Alle zum Beglaubigen erforderlichen Kopien erstellen wir ausschließlich selbst.

Fristen

keine Fristen


Ansprechpartner

Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-335
Telefax (033844) 62-119