Ukraine-Hilfe
Hier werden alle Informationen zur Ukraine-Hilfe im Amtsbereich Brück gebündelt und gesammelt
Es gibt derzeit zwei Stellen in der Migrationssozialarbeit:
Einerseits konnte über das Familienzentrum Borkwalde/Borkheide eine Stelle besetzt werden. Dort ist seit kurzem Frau Krusche tätig.
Frau Krusche ist wie folgt erreichbar:
Mobil: 0176 / 108 02 160 bzw. per E-Mail
Weiterhin konnte das Eltern-Kind-Zentrum in der Stadt Brück Frau Kannenberg gewinnen. Frau Kannenberg ist zunächst nur über die allgemeine E-Mailadresse des Eltern-Kind-Zentrum erreichbar.
Die Betreuung der geflüchteten Familien erfolgt für die amtsangehörigen Gemeinden aus dem Familienzentrum bzw. dem Eltern-Kind-Zentrum heraus. Hierbei gibt es kein Aufteilung bzw. Zuteilung zu einer Institution, vielmehr besteht ein Wunsch- und Wahlrecht, da beide Angebote doch unterschiedlich ausgeprägt sind.
Beratung für Geflüchtete aus der Ukraine mit vorheriger Anmeldung
Консультації для біженців з України тільки за попереднім записом
Informationen des Landkreises zum aktuellen Stand der Dinge.
Sie möchten Hilfe anbieten
Unterbringung: es werden weiterhin abgeschlossene Unterbringungsmöglichkeiten (Einliegerwohnung, Feirenwohnung, Bungalow) gesucht. Diese werden für den Amtsbereich Brück in der Amtsverwaltung Brück erfasst und an den Landkreis als zuständige Stelle gemeldet. Gesucht wird selbstständiger Wohnraum, der trocken, beheizbar, möbliert oder unmöbliert ist. Es ist derzeit noch unklar, in welchem Umfang es eine Vergütung für Unterbringung und Betriebskosten etc. geben wird. Unterschätzen Sie auch nicht die persönliche Belastung: viele Geflüchtete sind traumatisiert. Unterbringungsangebote mit Beschreibung und Telefonnummer bitte an:
Persönliche Hilfe: eine erste Runde von Unterstützern hat sich unter dem aus der Flüchtlingswelle 2015 bekanntem Netzwerk „Brück hilft“ gebildet. Hier wird in absehbarer Zeit die unterschiedlichste Unterstützung vonnöten sein: Hilfe bei Behördengängen oder beim Arzt, Transport beim Umzug von einer in die nächste Unterbringung, Begleitung der Geflüchteten im täglichen Leben etc. Mehr Info demnächst auf unserer Webseite.
Sachspenden: Der ADAC sammelt Spenden, die in Kooperation mit einer großen Hilfsorganisation Richtung Ukraine transportiert werden.Die Brücker Facebookgruppe Gemeinsam für die Ukraine sammelt zielgerichtet Sachspenden für Geflüchtete im Amtsbereich (und darüber hinaus). Bitte alles über „Biete“ oder „Suche“ anbieten oder nachfragen!
Sie haben bereits Geflüchtete bei sich aufgenommen oder werden dies demnächst tun
Registrierung (in Bad Belzig)
Am Donnerstag, den 03.03.2022 wurde auf EU-Ebene beschlossen, dass Menschen aus der Ukraine unter bestimmten Voraussetzungen einen "vorübergehenden Schutz" nach § 24 Aufenthaltsgesetz bekommen können. Menschen, die einen vorläufigen Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz bekommen, haben bei Bedürftigkeit auch Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der vorübergehende Schutz gilt dann für bis zu drei Jahre.
Für die Feststellung eines Anspruches von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, was auch Unterkunftskosten oder Gesundheitskosten umfasst, ist dieser ausgefüllte Registrierungsbogen nebst Passkopien unerlässlich.
Dafür steht derzeit ein Registrierungsbogen (zweisprachig) zur Verfügung. Mit diesem ausgefüllten Bogen sowie Reisepass oder Ausweis begeben sich die Antragsteller dann zum
Sozialamt, Planregionen 3-4
Papendorfer 1
14806 Bad Belzig
Email:
(Sprechzeiten Mo - Fr 09:00 – 12:00 Uhr, biometrischen Pass mitbringen)
Hotline des Landkreises Potsdam-Mittelmark: 033841/91 -582 und -583 (Montag-Freitag 9-15 Uhr).
Mobil 0175-256 27 95, 0160- 471 71 21 und 0151- 729 32 758
Es müssen alle erwachsenen Personen vorstellig werden.
Dort gibt es dann eine erste finanzielle Unterstützung, nach einigen Tagen erfolgt die Zusendung der Krankenkassenkarte.
Die Registrierungsdaten werden automatisch an die Ausländerbehörde weitergeleitet, die Ausländerbehörde stellt daraufhin eine vorläufige „Fiktionsbescheinigung“ mit der Erlaubnis zum Arbeiten aus (ca. 14 Tage Bearbeitungszeit), eine schriftliche Einladung zur ausländerrechtlichen Registrierung der Geflüchteten folgt einige Zeit später.
Wegen des Versands von Dokumenten schreiben Sie bitte die Namen der bei Ihnen Untergebrachten an Ihren Briefkasten, oder zumindest einen Text, wie „hier wohnen auch ukrainische Geflüchtete“.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Brück
Der Bürgerservice steht zu den regulären Öffnungszeiten auch den Geflüchteten zur Verfügung. Bitte Reisepass/Ausweis mitbringen.
Beim Umzug innerhalb Deutschlands melden sich die betroffenen Personen in der Meldebehörde des neuen Wohnortes an. Wird eine Wohnung innerhalb des Amtes Brück bezogen, erfolgt die Anmeldung im hiesigen Meldeamt/ Bürgerservice.
Bei einem Wegzug zurück ins Ausland erfolgt die Abmeldung ins Ausland bis zu 7 Tage vor der Ausreise in der zuständigen Meldebehörde.
Leistungen des Sozialamts
Bereits rund 1.800 aus der Ukrane geflüchtete Menschen haben im Monat März 2022 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Für diese Menschen gilt die folgende Information für eine Auszahlung im April:
Wichtiger Hinweis zur Auszahlung Mai 2022
Bitte holen Sie die Unterhaltszahlungen für den Monat Mai in der zweiten Maiwoche ab (9. – 13. Mai 2022, Kalenderwoche 19). In der ersten Kalenderwoche sind die Mitarbeiter des Sozialamts im Außendienst.
Ab Juni:
Ab dem 01.06.2022 ändert sich die Zuständigkeit für die Zahlungen des Unterhalts. Die Geflüchteten fallen dann unter die SGB II-Regelung (ähnlich Hartz 4), diese müssen (erneut) bei der MAIA beantragt werden. Dabei muss ggf auch der Antrag zur Abtretung der Unterbringungskosten an den Wohnungs-/Hauseigentümer erneut abgegeben werden.
Der Antrag nach SGB II kann online gestellt werden, ab sofort. Leider ist die Antragstellung nur auf Deutsch möglich. Eventuell wird in absehbarer Zeit eine Übersetzungshilfe erstellt. Um die Leistungen zu erhalten, ist ein Bankkonto nicht zwingend erforderlich, es können weiterhin auch Schecks ausgestellt werden.
Inzwischen hat der Landkreis recht umfangreiche Informationen online gestellt:
https://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/ukraine-hilfe/#c2340
Alle Fragen, die sich mit der Ankunft von Flüchtenden aus der Ukraine im Landkreis ergeben, richten Sie bitte per Email an den Landkreis Potsdam-Mittelmark unter
Für telefonische Anfragen hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichen können:
Telefonnummern:
0175 / 256 27 95
0160 / 471 71 21
0151 / 729 32 758
Unterkunftpauschale
Der Landkreis kann die Kosten der Unterkunft im privaten Wohnraum in Form einer Unterkunftspauschale übernehmen. Dafür muss der/die Geflüchtete einen Antrag beim Landkreis stellen. Mithilfe einer Abtretungserklärung kann veranlasst werden, dass die Auszahlung direkt an den Wohnungsbesitzer geht. Genauere Informationen hier. Unter diesem Link gibt es Informationen und Antragsformular in beiden Sprachen.
Arbeiten
Nach der Registrierung bei der Ausländerbehörde in Werder und Erteilung eines Aufenthaltstitels darf eine Arbeit aufgenommen werden.
Medizinische Hilfe
Für den Fall, dass Menschen sofort medizinische Hilfe brauchen, die sich zunächst über die 90-Tage-Frist in Deutschland aufhalten und noch keinen Schutzstatus erhalten haben, kann beim Sozialamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark ( ) eine Unterstützung beantragt werden. Dazu senden Sie den Namen, die aktuelle Aufenthaltsadresse und ein Foto des Reisepasses an die o.g. Emailadresse.
Über den behandelnden Arzt oder Ärztin werden die erforderlichen Medikamente verordnet.
Brillen
Die "Nasenfahrrad"-Optiker in Brück und Niemegk sowie "Brille am Markt" und "Iris Optik" in Bad Belzig bieten Geflüchteten -in Kooperation mit Zeitz- Sehtest, Brillenreparatur oder eine neue Brille.
Ausführliche Infos zu Gesundheit und Medikamenten von der Apothekeumschau, mit Links zu ukrainischen Informationen
Corona: testen und impfen
Laut Information des DRK können sich die Geflüchteten -zumindest bei den Testangeboten des Amtes- kostenfrei auf Corona testen lassen (Schnelltest). Testangebote des Amtes Brück hier.
In Impfzentren, in Arztpraxen oder auch in Apotheken können Sie sich kostenlos gegen Corona impfen lassen. Weitere Informationen zu Corona finden Sie unter:
https://www.zusammengegencorona.de/en/information-about-the-covid-19-vaccination/
Die Corona-Schutzimpfung in Deutschland / Профілактичне щеплення від коронавірусу в Німеччині
In diesem Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen zu den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen und deren Wirkweisen. Mit dieser Orientierungshilfe unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidung zur Impfung gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2). / У цій пам’ятці ви знайдете важливу інформацію про допущені у Німеччині вакцини та їхній принцип дії. Цим орієнтувальним листом ми допоможемо вам прийняти рішення про вакцинацію від коронавірусу (SARS-CoV-2).
Telefonieren
Die Telekom verteilt inzwischen über ihre Shops kostenlose SIM-Karten. Diese ermöglichen unbegrenzte Telefonie und Datennutzung. https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/kostenlose-sim-karten-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine-650244
Bankkonto
Die Sparkasse bietet Geflüchteten die Eröffnung eines Bankkontos nur mithilfe des Reisepasses an.
Mitgebrachte Haustiere
Die Ukraine gehört nicht zur europäischen Union, die als tollwutfreier Raum gilt. Daher müssen Tiere, die aus einem sogenannten nicht gelisteten Drittland kommen, wie beispielsweise der Ukraine, normalerweise eine gültige Tollwut-Impfung in einem EU-Heimtierausweis nachweisen können. Neben dem Chip und der dokumentierten Tollwutimpfung ist normalerweise auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich. Normalerweise sollte die Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung erfolgen und normalerweise wäre vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland üblicherweise eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten.
Diese Vorgaben waren und sind natürlich derzeit nicht umzusetzen. Daher kamen die EU-Mitgliedsstaaten der dringenden Bitte nach, Menschen mit Haustieren unbürokratisch einreisen zu lassen.
Für die Einreise nach Deutschland gilt derzeit, dass Tierhalter aus der Ukraine mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres einreisen dürfen, ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 576/2013 beantragen zu müssen. Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut zu bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).
Quelle:https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html
Folgende Leistungen dürfen nach § 4 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mittels Honorarverzicht ohne Berechnung angeboten werden:
• Allgemeine Untersuchung der mitgebrachten Tiere
• Erstversorgung von erkrankten Tieren
• Behandlung von Parasitosen inkl. Entwurmungen
• Überprüfung des Impfstatus inkl. der Tollwut-Impfung
• Kennzeichnung der Tiere durch Mikrochip-Implantation
• Ausstellen eines EU-Heimtierausweises
• Blutentnahme für die kostenlose Bestimmung des Tollwut-Titers in einem zugelassenen EU Labor. Wir danken der Firma Idexx für die freundliche Unterstützung zur kostenlosen Titerbestimmung der Blutproben.
• Durchführung von Tollwut-Impfungen und anderen nötigen Impfungen
• Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben des zuständigen Veterinäramtes
Kita, Schule, Uni
Lösungen für Kinderbetreuung und Beschulung werden zur Zeit erarbeitet, ukrainische Studierende können sich an deutschen Universitäten immatrikulieren lassen, Universitäten prüfen die Zugangsvoraussetzungen. Das MBJS hat eine Informationsseite für Kita & Schule, auch auf Ukrainisch, zusammengestellt: Ukraine Aktuell / Новини з України. Im Amt Brück haben wir noch keine Angebote, wir arbeiten aber daran!
digitales Mathe-Portal für Grundschüler
цифровий математичний портал для учнів початкової школи
Hinweis Mietwohnung
Wenn Sie Geflüchtete in Ihrer Mietwohnung unterbringen, müssen Sie dies spätestens nach 6 Wochen dem Vermieter melden. Dieser kann einer längeren Unterbringung widersprechen oder eine höhere Miete verlangen.
Haftpflichtversicherung
Es empfiehlt sich, dass die Geflüchteten, sobald sie finanzielle Mittel haben, eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen. Das kostet ca. 45 – 60 € pro Jahr. Idealerweise unterstützen freiwillige Helfer aus den Hilfsnetzwerken dabei. Geflüchtete, die mit dem Auto kommen, haben möglicherweise keine grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug. In dem Fall ist der Abschluss einer ergänzenden Versicherung Pflicht.
Transport/Verkehr
Im Netz des vbb können Personen mit einem ukrainischen Pass –bis auf Widerruf- Busse und Bahnen kostenfrei nutzen. Der Pass muss vorgezeigt werden können. Dies gilt bis zum 31. Mai 2022. Danach können die Geflüchteten das 9 €-Ticket nutzen.
Für Fernreisen stellt die Deutsche Bahn an den Fahrkartenschaltern für Ukrainer ein „helpukraine“-Ticket aus (einfache Fahrt). Für die Einreise von der Grenze bis Berlin ist gar kein Ticket notwendig. Es muss jeweils ein ukrainischer Pass gezeigt werden. (Inwieweit diese Regelung nach dem 31. Mai Bestand hat, ist ungewiß)
ausländischer Führerschein
Bei Fragen zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheins wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.
Informationsblätter, auch auf Ukrainisch: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html
Seelsorge
(russischsprachig) 030-440308454
(auf Deutsch bei Pfarrerin Jäger, Brück) 033844-51730
(auf Deutsch beim Pfarramt Golzow-Planebruch) 033835 60610
Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes
Der DRK-Suchdienst unterstützt Menschen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration von ihren Nächsten getrennt wurden. Er hilft, Angehörige zu suchen, sie wieder miteinander in Kontakt zu bringen und Familien zu vereinen.https://www.drk-suchdienst.de/ru/
Rechtliche Hinweise (keine Rechtsberatung, nicht abschließend)
Wer Geflüchtete aufnimmt, macht dies zunächst ehrenamtlich. Wenn weder der Gastgeber noch die Geflüchteten sich selbst versorgen können, besteht die Möglichkeit, dass die Geflüchteten Hilfe beim Sozialamt des Landkreises beantragen. (Details siehe unter „Registrierung“).
Das Amt Brück sammelt Unterbringungsangebote und leitet diese an den Landkreis weiter. Der Landkreis ist grundsätzlich zuständig für die Vermittlung der Unterbringungsangebote. Seitens des Amtes können keinerlei Kosten übernommen oder erstattet werden. Ob und inwieweit der Landkreis Kosten übernimmt, ist derzeit nicht bekannt.
Infoseite des Landkreises
"Alle Fragen, die sich mit der Ankunft von Flüchtenden aus der Ukraine im Landkreis ergeben, richten Sie bitte per Email an den Landkreis Potsdam-Mittelmark unter ." Den vollständigen Infotext finden Sie hier.
1. SACHSPENDEN: Der Landkreis nimmt aktuell keine Sachspenden entgegen. Am besten erkundige man sich bei seiner Wohnortkommune, ob dort eine Sammlung stattfindet. Hier ist es wichtig, dass nur solche Spenden abgegeben werden, die von dort auch erforderlich sind. In der Regel werden konkrete Bedarfe von einzelnen Koordinierenden veröffentlicht.
2. FAHRTEN ZUR GRENZE: Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wie viele Menschen zu uns kommen werden und wie lange sie dann bleiben. Viele Menschen bleiben zunächst in den Nachbarländern und hoffen, bald in ihre Heimat zurückkehren zu können. Von Transferfahrten zur Grenze „auf gut Glück“ möchten wir abraten, ein verlässlicher Bericht besagt, dass es vor Ort viele Angebote zur Weiterfahrt nach Deutschland gibt und die wenigsten tatsächlich genutzt werden. Es ist nur dann sinnvoll, sich zur Grenze zu begeben, wenn bestimmte Personen abgeholt werden sollen und mit diesen eine Verabredung besteht (Verwandte, Bekannte). Auch dann ist mit langen Wartezeiten zu rechnen, und ohne Kenntnisse der einschlägigen Sprachen ist man schnell aufgeschmissen.
3. Auch Sachspenden werden an der Grenze aktuell nach unserer Kenntnislage eher abgewiesen, da man bereits große Mengen erhalten hat und an Kapazitätsgrenzen stößt!
WEITERE INFORMATIONEN - ДОДАТКОВА ІНФОРМАЦІЯ
Seite mit allgemeinen Infomationen, auch auf Ukrainisch und Russisch: https://info.unterkunft-ukraine.de/
Сторінка з великою кількістю загальної інформації, також українською: https://info.unterkunft-ukraine.de/?lang=uk
Allgemeine Informationen des Landkreises für Menschen aus der Ukraine, auch auf Ukrainisch: https://integreat.app/potsdam-mittelmark/de/ukraine
Загальна інформація з району для людей з України: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/ua.html
Informationen des Bundesamts für Migartion und Flüchtlinge für Menschen aus der Ukraine, auch auf Ukrainisch: Link
Інформація від Федерального управління з питань міграції та біженців для громадян України: посилання
Ukrainekrieg: Wie erklär ich's meinen Kindern?
https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/andere-laender/eure-fragen-zum-krieg-der-ukraine
Wenn Sie Geflüchtete aufgenommen haben und feststellen, dass die Situation für Sie zu schwierig ist, zögern Sie nicht und melden Sie sich, beim Landkreis oder bei uns! Kein Helfender soll unter seiner Hilfe leiden!
Niemand weiß, wie lange das alles dauert, wir werden weiter kreativ bleiben, neue Lösungen finden, von allen Unterstützung benötigen und gemeinsam die Herausforderungen meistern.