Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Ordnung und Soziales

Gewerbe, ummelden


Kurzinformationen

Anzeige wesentlicher Änderungen(=Ummelden) eines stehenden Gewerbebetriebes, insbesondere Verlegung des Standorts und Änderung des Gewerbegegenstandes.


Beschreibung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter und bei einer Kapitalgesellschaft der vertretungsberechtigte Geschäftsführer (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Die Gewerbeummeldung schließt nicht eine Genehmigung der geplanten Nutzung eines Gewerbeobjektes ein. Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung

  • ausgefülltes Beiblatt zur Ummeldung bei mehreren Geschäftsführern

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht

  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages

  • Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie z. B. bei einer "GmbH i.G.".


Gebühren

  • natürliche und juristische Personen: 25,00 €

  • beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 10,00 €


Ansprechpartner

Frau Lahn
Zimmer: 118
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-331
Telefax (033844) 62-119


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

12. 10. 2024 - Uhr

 

12. 10. 2024 - Uhr

 

13. 10. 2024 - Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 527065