Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige Urkunden, Eheurkunden sowie Sterbeurkunden. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt und entsprechend § 5 PStG archiviert.
Archiviert wird das:
Geburtsregister nach 110 Jahren,
Eheregister nach 80 Jahren,
Sterberegister nach 30 Jahren .
Urkunden aus bereits archivierten Registern können nur beim
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Kreisarchiv
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Tel: 033841- 91176 beantragt werden.
Beschreibung
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Beglaubigte Abschriften € 17,00 Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 17,00 Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ansprechpartner
Frau Bimberg Gebäude II Zimmer: Ernst-Thälmann-Str. 59 (033844) 62-335 (033844) 62-119
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).