Standesamt/ Friedhofswesen
Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige Urkunden, Eheurkunden sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt und entsprechend § 5 PStG archiviert.
Archiviert wird das:
Geburtsregister nach 110 Jahren,
Eheregister nach 80 Jahren,
Sterberegister nach 30 Jahren .
Urkunden aus bereits archivierten Registern können nur beim
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Kreisarchiv
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Tel: 033841- 91176 beantragt werden.
Beschreibung
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Beglaubigte Abschriften € 16,00
Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 16,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ansprechpartner
Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59 (033844) 62-335
(033844) 62-119
Formulare
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Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister
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Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister
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Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister
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Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister