Die Gemeinden im Amt Brück und die Stadt Brück fördern die Arbeit von Vereinen und Interessengruppen.
Die jeweiligen Voraussetzungen und das dazugehörige Antragsformular finden Sie unter
https://www.amt-brueck.de/rechtsgrundlagen/index.php?typ=3
und der jeweiligen Kommune.
Die Anträge sind einzureichen beim
Amt Brück
Ernst-Thälmann-Straße 59
14822 Brück
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2024 für die Förderung im Haushaltsjahr 2025.
Bild zur Meldung: Vereinsförderung der Stadt Brück und der Gemeinden im Amt Brück