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Beantragung von Wahlscheinen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler des Amtes Brück,

 

für die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen auf mehreren Wegen möglich:

 

  1. Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aus und schicken diese an das Amt Brück, dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt. 

  2. Sie scannen mit Ihrem Smartphone den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte ein und beantragen die Unterlagen über das Online-Portal.

  3. Sie beantragen die Unterlagen, bis spätestens 19.02.2025, 16 Uhr, über das Online-Portal.    

  4. Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aus und können die Unterlagen direkt im Amt Brück im Einwohnermeldeamt abholen.

     

Ab 19.02.2025, 16 Uhr ist wegen der Postlaufzeiten die Beantragung nur durch persönliche Abholung in der Meldebehörde möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 erfolgen kann.

 

Online-Portal     

 

Bei Fragen können Sie sich unter 033844 62 338 an das Amt Brück wenden.