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Vereinsförderung der Stadt Brück und der Gemeinden im Amt Brück

02.​09.​2024
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Die Gemeinden im Amt Brück und die Stadt Brück fördern die Arbeit von Vereinen und Interessengruppen.

Die jeweiligen Voraussetzungen und das dazugehörige Antragsformular finden Sie unter 

https://www.amt-brueck.de/rechtsgrundlagen/index.php?typ=3

und der jeweiligen Kommune.

 

Die Anträge sind einzureichen beim

Amt Brück

Ernst-Thälmann-Straße 59

14822 Brück

 

Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2024 für die Förderung im Haushaltsjahr 2025.

 

Bild zur Meldung: Vereinsförderung der Stadt Brück und der Gemeinden im Amt Brück


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