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Briefwahlunterlagen für die Landratswahl

10. 01. 2022
0 Kommentare

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler des Amtes Brück,

 

für die am 06.02.2022 stattfindende Landratswahl ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich, dies kann auf mehrere Arten erfolgen:

 

  1. Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aus und können die Unterlagen direkt im Amt Brück im Einwohnermeldeamt abholen.
  2. Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aus und schicken diese an das Amt Brück, dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt.
  3. Sie scannen den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte ein und beantragen die Unterlagen über das Online-Portal.
  4. Sie beantragen die Unterlagen, bis spätestens Donnerstag, 03.02.2022, 12.00 Uhr über das Online-Portal (Link weiter unten).    
  5. Ab Donnerstag, 03.02.2022, 12.00 Uhr bis Freitag, 04.02.2022, 11.30 Uhr ist die Beantragung nur noch zur persönlichen Abholung durch den Antragsteller in der Meldebehörde möglich.

 

Online-Portal  

 

Bei Fragen können Sie sich unter 033844 62 337 an das Amt Brück wenden.

 

Bild zur Meldung: Briefwahlunterlagen für die Landratswahl


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