Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler des Amtes Brück,
für die am 06.02.2022 stattfindende Landratswahl ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich, dies kann auf mehrere Arten erfolgen:
- Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aus und können die Unterlagen direkt im Amt Brück im Einwohnermeldeamt abholen.
- Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aus und schicken diese an das Amt Brück, dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt.
- Sie scannen den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte ein und beantragen die Unterlagen über das Online-Portal.
- Sie beantragen die Unterlagen, bis spätestens Donnerstag, 03.02.2022, 12.00 Uhr über das Online-Portal (Link weiter unten).
- Ab Donnerstag, 03.02.2022, 12.00 Uhr bis Freitag, 04.02.2022, 11.30 Uhr ist die Beantragung nur noch zur persönlichen Abholung durch den Antragsteller in der Meldebehörde möglich.
Online-Portal
Bei Fragen können Sie sich unter 033844 62 337 an das Amt Brück wenden.
Bild zur Meldung: Briefwahlunterlagen für die Landratswahl