BannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich

Amt Brück, den 06.​01.​2026
0 Kommentare

Gesetzesänderung zum 01.01.2026 Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich

Ab dem 01. Januar 2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. 
Das bedeutet, dass die Meldebehörden künftig wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln dürfen.

Die übermittelten Daten dienen der Durchführung von Informationsmaßnahmen der Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Eine Widerspruchsmöglichkeit (sogenannte Übermittlungssperre) gegen diese Datenübermittlung besteht ab dem 01.01.2026 nicht mehrBereits bestehende Übermittlungssperren an die Bundeswehr werden aufgehoben!

Welche Daten werden übermittelt?

  • Name und Vorname

  • aktuelle Anschrift

  • Geburtsdatum

Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Hintergrund:
Bis Ende 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr widersprechen. Mit der gesetzlichen Neuregelung entfällt diese Möglichkeit. Dies betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.

 

Diese Meldung erscheint als amtliche Mitteilung im nächstmöglichen Amtsblatt (Fläming Bote) am 13.02.2026

 

Bild zur Meldung: Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
 ______    __   __  __    __     ___    
|      \\  \ \\/ // \ \\ / //   / _ \\  
|  --  //   \ ` //   \ \/ //   / //\ \\ 
|  --  \\    | ||     \  //   |  ___  ||
|______//    |_||      \//    |_||  |_||
`------`     `-`'       `     `-`   `-` 
                                        
refresh

Kommentare (0)