Winterzauberzeit
29. 11. 2023
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Das schöne Winter-Wonderland, recht früh in diesem Jahr. So schön, wie es aussieht, bringt es aber für viele auch die Pflicht des Schneeschiebens mit sich. Bitte denken Sie daran, dass, soweit vorhanden, 1,50 Gehwegbreite von Schnee und Eis befreit werden müssen. Auch an Straßen ohne Gehweg muss ein Streifen unterschiedlicher Breite für die Fussgänger geräumt werden. Zudem sollen, damit das Schmelzwasser gut abfließen kann, die Rinnsteine frei gehalten werden.
Die genauen lokalen Regeln finden Sie in der jeweiligen Straßenreinigungssatzung unter https://www.amt-brueck.de/rechtsgrundlagen/index.php?typ=1
Auf einen schönen und entspannten Winter!
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