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Vorsicht vor Eichen- und Kiefernprozessionsspinnern

Amt Brück, den 09.​07.​2026
1 Kommentar

Besonders in den Waldgemeinden Borkheide und Borkwalde sind zurzeit vermehrt langhaarige Raupen auf den Bäumen und dem Boden zu beobachten, welche in langen Prozessionen (Ketten) unterwegs sind. Dabei handelt es sich um den Kiefernprozessionsspinner. Das wichtigste zuerst: Vermeiden Sie den direkten Kontakt. Denn der Kontakt kann nicht nur starkes Brennen auf der Haut und Hautausschläge hervorrufen, sondern unter Umständen bei besonders sensiblen Menschen zu Atembeschwerden führen. Die feinen Brennhaare werden von den Raupen bei Berührung  abgestoßen und verbreiten sich durch den Wind. Auf jeden Fall sollten Sie bei Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

 

Die Überwinterung findet im Boden, bis zu 20cm tief statt. Wenn Sie in Ihrem Garten Nester der Raupen finden, sollten Sie diese nicht selbst entfernen. Dafür braucht es Fachleute, die das nötige Fachwissen und eine entsprechende Ausrüstung besitzen. Informieren Sie also besser einen Schädlingsbekämpfer. Besonders eindringlich ist davon abzuraten, die über den Boden kriechenden Raupen mit dem Rasenmäher oder einem Hochdruckreiniger zu bekämpfen. Dadurch verteilen sich die feinen Härchen erst recht.

 

Es besteht keine Meldepflicht für diese Tierchen. 

 

Hunde- und Katzenhalter sollten ein besonderes Augenmerk auf ihre Tiere haben, auch diese sind stark gefährdet.

 

Gleiches gilt für den Eichenprozessionsspinner, nur dass sich dieser hauptsächlich am/auf dem Baum aufhält.

 

Ausführlichere Informationen finden Sie im unten verlinkten Merkblatt des Landkreises.

 

Fotos: Amt Brück/M. Lenz

 

 Kiefernprozessionsspinner 

 

Bild zur Meldung: Vorsicht vor Eichen- und Kiefernprozessionsspinnern


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Kommentar (1)

  • EricIch bin gerade etwas verwirrt. Wie kann es sein, dass bei einer Gesundheitsgefährdung nicht eine Bekämpfung durch das Amt erfolgt? In den Wäldern kann ich dies ja noch verstehen, aber auf öffentlichen Wegen sollte doch eine Bekämpfung erfolgen. Schon nur zum Schutz von Kindern, welche eigenständig zum Bus, der Schule oder zu Freunden laufen oder mit dem Fahrrad fahren. In Cottbus gab es dazu erst einen Fall, wo einem Eilantrag stattgegeben wurde und das Amt zur Bekämpfung verpflichtet wurde. Soll sowas im Amtsbereich Brück auch erst passieren und es wird dann erst gehandelt? Hier wäre es vielleicht sinnvoll gleich zu handeln, bevor es zu Problemen kommt und man dann wieder erst reagiert, wenn schon etwas passiert ist. Jetzt ist der Aufwand auch eventuell noch geringer, als wenn man erst wieder wartet. ANTWORT. Das Amt ist weder personell noch schutzkleidungsmäßig ausgerüstet um die Tierchen zu bekämpfen. Es muss also eine Spezialfirma beauftragt werden. Da die Tierchen überall auftreten und auch permanent in Bewegung sind, ist die Bekämpfung schwierig. Dort, wo es möglich ist, greift das Amt ein. So wurde heute das Waldbad Borkheide geschlossen. Aber wir können nicht den Wald schließen und auch nicht die Straßen.


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