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Geflügelpest: Schutzzone in PM aufgehoben - Stallpflich besteht weiterhin!

Amt Brück, den 08.​12.​2025
2 Kommentare

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hebt die Schutzzone zum Schutz gegen die Geflügelpest zum 15. November 2025 auf.
Die Bedingungen nach EU-Recht wurden erfüllt.

 

In dem Gebiet der bisherigen Schutzzone gelten jetzt die Regelungen der Überwachungszone weiter.

 

Achtung: Die Aufstallpflicht besteht weiterhin.

 

📌 Hinweis:
Verdachtsfälle auf Geflügelpest müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung umgehend gemeldet werden.

 

Bild zur Meldung: Geflügelpest: Schutzzone in PM aufgehoben - Stallpflich besteht weiterhin!


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Kommentare (2)

  • Karin Demel Guten Tag, wann wird endlich die Stallpflicht für PM aufgehoben? Der Landkreis TF hat dies seit längerem und die Kreisgrenze ist von uns nur 5km entfernt. Für das Geflügel ist es inzwischen sehr belastend - einschließlich Halter- und bestimmt nicht im Sinne des Tierwohls. ANTWORT: Über die Stallpflicht entscheidet der Landkreis, leider wissen wir nicht, was dort geplant ist. Sie können den Landkreis hier kontaktieren: https://www.potsdam-mittelmark.de/de/kontakt


  • KatrinWie lange besteht die aufstallpflicht noch??? Oder Spree hebt diese ab Sonntag auf ANTWORT. Guten Tag, über die Aufstallpflicht entscheidet der Landkreis. Sobald wir entsprechende Informationen haben. leiten wir diese über unsere Kanäle weiter. MfG K. Fröhlich, Öffentlichkeitsarbeit Amt Brück