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Ordnung und Soziales

Personalausweis, beantragen


Beschreibung

Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:

  • bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises

  • bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)

  • bei Verlust des Personalausweises

  • bei Diebstahl des Personalausweises

  • ab Vollendung des 16. Lebensjahres

    Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

     

    In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:

  • Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (siehe Befreiung von der Ausweispflicht).

  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie allerdings trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie das möchten. In diesem ist dann Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel eine deutsche Botschaft, für die Entgegennahme Ihres Antrages zuständig.

  • Wenn gegen Sie gerade eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.


Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

 

Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Personalausweisverordnung - PAuswV

 

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)
 


Notwendige Unterlagen

Bei der Beantragung sind neben Ihrem persönlichen Erscheinen folgende Unterlagen erforderlich:

  • der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass 

  • ein digitales Lichtbild

Seit Mai 2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente Passbilder nur noch digital erstellt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:

  • Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen gemäß der Technischen Richtlinie TR-03170 zertifizierten Fotodienstleister (Foto-Cloud)

  • Erstellung durch in der Behörde betriebene Biometrie-Erfassungstechnik des Lichtbildes

Es wird empfohlen, zur Beantragung eine aktuelle Personenstandsurkunde (Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen.

 


Gebühren

Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben            37,00 Euro

Personen vor der Vollendung des 24. Lebensjahres          22,80 Euro

 


Weiterführendes

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Personalausweisportal - Informationsbroschüre


Ansprechpartner

Frau Passlack
Gebäude II Zimmer: 29
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-334
Telefax (033844) 62-119

Herr Hadlich
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-337
Telefax (033844) 62-119

Frau Brandenburger
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-338
Telefax (033844) 62-119


Formulare


Merkblätter

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