Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:
bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
bei Verlust des Personalausweises
bei Diebstahl des Personalausweises
ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (siehe Befreiung von der Ausweispflicht).
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie allerdings trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie das möchten. In diesem ist dann Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel eine deutsche Botschaft, für die Entgegennahme Ihres Antrages zuständig.
Wenn gegen Sie gerade eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Bei der Beantragung sind neben Ihrem persönlichen Erscheinen folgende Unterlagen erforderlich:
der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass
ein digitales Lichtbild
Seit Mai 2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente Passbilder nur noch digital erstellt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen gemäß der Technischen Richtlinie TR-03170 zertifizierten Fotodienstleister (Foto-Cloud)
Erstellung durch in der Behörde betriebene Biometrie-Erfassungstechnik des Lichtbildes
Es wird empfohlen, zur Beantragung eine aktuelle Personenstandsurkunde (Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen.
Gebühren
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 37,00 Euro
Personen vor der Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro
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