Ordnung und Soziales

Personalausweis, beantragen


Beschreibung

Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:


Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

 

Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Personalausweisverordnung - PAuswV

 

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)
 


Notwendige Unterlagen

Bei der Beantragung sind neben Ihrem persönlichen Erscheinen folgende Unterlagen erforderlich:

Seit Mai 2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente Passbilder nur noch digital erstellt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:

Es wird empfohlen, zur Beantragung eine aktuelle Personenstandsurkunde (Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen.

 


Gebühren

Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben            46,00 Euro

Personen vor der Vollendung des 24. Lebensjahres          27,60 Euro

 


Weiterführendes

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Personalausweisportal - Informationsbroschüre


Ansprechpartner

Frau Passlack
Gebäude II Zimmer: 29
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-334
Telefax (033844) 62-119

Herr Hadlich
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-337
Telefax (033844) 62-119

Frau Brandenburger
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-338
Telefax (033844) 62-119


Formulare


Merkblätter

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