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Ordnung und Soziales

Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich im Amt Brück registriert sein.

Eine Meldebescheinigung müssen Sie

  • persönlich vor Ort oder
  • schriftlich (per Post / Fax / E-Mail) beantragen oder 
  • von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument beantragen lassen.

Beschreibung

Auf Antrag erteilt die Meldebehörde dem Betroffenen eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung kann folgende Daten enthalten:

  1. Vor- und Familiennamen,
  2. Doktorgrad,
  3. Tag der Geburt,
  4. Staatsangehörigkeiten,
  5. Anschrift,
  6. Tag des Einzugs,
  7. Familienstand.

 

Die Meldebescheinigung wird Ihnen von der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) z. B. zum  Zwecke der Eheschließung / der Begründung der Lebenspartnerschaft ausgestellt. Die am Tage der  Anmeldung erhaltene Anmeldebestätigung genügt nicht!

 

Hinweis:
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.


Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

 


Fristen

Die Meldebescheinigung wird Ihnen bei Antragstellung vor Ort, umgehend ausgehändigt.


Gebühren

Eine einfache Meldebescheinigung kostet 5,00 Euro.


Ansprechpartner

Frau Passlack
Gebäude II Zimmer: 29
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-334
Telefax (033844) 62-119

Frau Brandenburger
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-338
Telefax (033844) 62-119

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

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