Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich im Amt Brück registriert sein.
Eine Meldebescheinigung müssen Sie
persönlich vor Ort oder
schriftlich (per Post / Fax / E-Mail) beantragen oder
von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument beantragen lassen.
Beschreibung
Auf Antrag erteilt die Meldebehörde dem Betroffenen eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung kann folgende Daten enthalten:
Vor- und Familiennamen,
Doktorgrad,
Tag der Geburt,
Staatsangehörigkeiten,
Anschrift,
Tag des Einzugs,
Familienstand.
Die Meldebescheinigung wird Ihnen von der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) z. B. zum Zwecke der Eheschließung / der Begründung der Lebenspartnerschaft ausgestellt. Die am Tage der Anmeldung erhaltene Anmeldebestätigung genügt nicht!
Hinweis: Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.