Ordnung und Soziales

Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich im Amt Brück registriert sein.

Eine Meldebescheinigung müssen Sie


Beschreibung

Auf Antrag erteilt die Meldebehörde dem Betroffenen eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung kann folgende Daten enthalten:

  1. Vor- und Familiennamen,
  2. Doktorgrad,
  3. Tag der Geburt,
  4. Staatsangehörigkeiten,
  5. Anschrift,
  6. Tag des Einzugs,
  7. Familienstand.

 

Die Meldebescheinigung wird Ihnen von der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) z. B. zum  Zwecke der Eheschließung / der Begründung der Lebenspartnerschaft ausgestellt. Die am Tage der  Anmeldung erhaltene Anmeldebestätigung genügt nicht!

 

Hinweis:
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.


Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

 


Fristen

Die Meldebescheinigung wird Ihnen bei Antragstellung vor Ort, umgehend ausgehändigt.


Gebühren

Eine einfache Meldebescheinigung kostet 5,00 Euro.


Ansprechpartner

Frau Passlack
Gebäude II Zimmer: 29
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-334
Telefax (033844) 62-119

Frau Brandenburger
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-338
Telefax (033844) 62-119