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Vergnügungssteuer


Kurzinformationen

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel- und Geschicklichkeitsapparate die in öffentlich zugänglichen Räumen gegen Entgelt genutzt werden.

Die Vergnügungssteuer wird auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde festgesetzt und erhoben.

Der Halter hat die Aufstellung oder Entfernung eines Apparates sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellort bis zum 15. Kalendertag des laufenden Kalendermonats schriftlich anzuzeigen.

Zu den Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten gehören nicht Dart, Kicker und Billard.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Adamy
Zimmer: 105
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-222
Telefax (033844) 62-119

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

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