Baugenehmigung
Kurzinformationen
Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn
- das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
- es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
- das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
- die Erschließung nicht gesichert ist.
Allgemeine Informationen und Vorlagen zum Baurecht können beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg abgerufen werden (Link).
Die Genehmigung von Bauvorhaben erfolgt durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Technische Bauaufsicht I. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen Bauordnung (Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung- BbgWBauPV)
- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung- BbgBauGebO)
- Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung- BbgBauVorlV)
- Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung Bauvorlagenverordnung (VVBbgBauVorlV)
- (Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- Bauantrag
- Bauvorlagen
Fristen
ca. 4 Monate