Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf nach § 59 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) grundsätzlich einer Baugenehmigung, es sei denn es handelt sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben im Sinne des § 61 BbgBO.
Die §§ 62, 63 und 75 BbgBO regeln die vereinfachten Baugenehmigungs-, die Bauanzeige- und die Vorbescheidsverfahren, die u.U. zum Tragen kommen können.
Zuständig für Anträge auf Baugenehmigung ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Besucheradresse:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Untere Bauaufsichtsbehörde
Potsdamer Straße 18a
14513 Teltow
Telefon: 03328 318-340 oder -368
E-Mail:
Weitere Informationen und Hinweise zum Verlauf von Baugenehmigungsverfahren finden sie auf der Internetseite des Landkreises.
Eine Erstinformation über die erforderliche Bauantragstellung erteilt Ihnen gern der Fachbereich Bauen des Amtes Brück.
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