Bauen

Baugenehmigung


Kurzinformationen

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf nach § 59 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) grundsätzlich einer Baugenehmigung, es sei denn es handelt sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben im Sinne des § 61 BbgBO.

 

Die §§ 62, 63 und 75 BbgBO regeln die vereinfachten Baugenehmigungs-, die Bauanzeige- und die Vorbescheidsverfahren, die u.U. zum Tragen kommen können.

 

Zuständig für Anträge auf Baugenehmigung ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.

 

Besucheradresse:

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Untere Bauaufsichtsbehörde

Potsdamer Straße 18a

14513 Teltow

Telefon: 03328 318-340 oder -368

E-Mail:

 

Weitere Informationen und Hinweise zum Verlauf von Baugenehmigungsverfahren finden sie auf der Internetseite des Landkreises

 

Eine Erstinformation über die erforderliche Bauantragstellung erteilt Ihnen gern der Fachbereich Bauen des Amtes Brück.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Frau Moritz
Zimmer: 205
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-461
Telefax (033844) 62-119

Frau Seyfert
Zimmer: 205
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-461
Telefax (033844) 62-119