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Ordnung und Soziales

Hundehaltung


Kurzinformationen

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehaltung nach den Regeln der Hundehalterverordnung und führt die dazugehörigen Register, stellt ggf. die Gefährlichkeit von Hunden fest, erteilt Auflagen zur Hundehaltung und verfolgt Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Anzeige der Hundehaltung nach § 2 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg

     

  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Hund neben der Anmeldung bei der Ordnungsbehörde auch steuerlich anzumelden ist 

     

  • Hier geht's zur Hundesteueranmeldung


Gebühren

Die genühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI).

ab Tarifstelle 8.4. 

 


Ansprechpartner

Herr Hadlich
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-337
Telefax (033844) 62-119


Ausfüllhinweise


Formulare


Merkblätter

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