BannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Archivansicht der Auslegung - "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Freiflächen-PVA Cammer" der Gemeinde Planebruch"

Die Auslegung war vom 18.03.2025 um 11:42 Uhr bis zum 25.04.2025 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Planebruch hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.01.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-PVA Cammer“ in der Gemeinde Planebruch einschließlich der Begründung gebilligt und die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Pb-30-57/25). Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2 BauGB).

 

Das Planungsziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Photovoltaikanlagen zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PVA) zur Gewinnung von Solarstrom. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus insgesamt drei Teilflächen nördlich des Ortsteils Cammer und umfasst diverse Flurstücke in der Flur 2, 3, 4 und 5 der Gemarkung Cammer. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan für die Ortsteile Cammer und Damelang-Freienthal sowie im Bereich des Forsthauses Johannisthal in der Gemarkung Oberjünne aufgestellt, da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss. 

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Das beinhaltet die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB.

Nach § 2a BauGB ist dem Bebauungsplan ein Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB beizulegen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt sind. Der Umweltbericht, welcher einen gesonderten Teil der Begründung bildet, ist in den vorliegenden Unterlagen zum Vorentwurf noch nicht enthalten. 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus den Planzeichnungen (Stand: 14.01.2025) einschließlich der Begründung (Stand: 14.01.2025) und des Vorhaben- und Erschließungsplans (Stand: 13.01.2025) werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom

 

24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025

 

auf der Internetseite des Amtes Brück bereitgehalten.

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:

 

Montag           09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr – 12.00 Uhr 

 

in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/bb) elektronisch abrufbar.


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Vorhaben- und Erschließungsplan (1714 kB)
PDF-Download Begründung (543 kB)
PDF-Download Planzeichnung_Tf1 (4128 kB)
PDF-Download PlanzeichnungTf_2_3 (3564 kB)
PDF-Download Datenschutzerklärung (491 kB)
PDF-Download Formular zur Stellungnahme (40 kB)
PDF-Download Bekanntmachung (461 kB)

Ansprechpartner

Herr Mattern
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
Telefon (033844) 62-465
Telefax (033844) 62-119
E-Mail: