Archivansicht der Auslegung - "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Freiflächen-PVA Cammer" der Gemeinde Planebruch"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Planebruch hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.01.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-PVA Cammer“ in der Gemeinde Planebruch einschließlich der Begründung gebilligt und die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Pb-30-57/25). Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2 BauGB).
Das Planungsziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Photovoltaikanlagen zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PVA) zur Gewinnung von Solarstrom. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus insgesamt drei Teilflächen nördlich des Ortsteils Cammer und umfasst diverse Flurstücke in der Flur 2, 3, 4 und 5 der Gemarkung Cammer. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan für die Ortsteile Cammer und Damelang-Freienthal sowie im Bereich des Forsthauses Johannisthal in der Gemarkung Oberjünne aufgestellt, da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Das beinhaltet die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB.
Nach § 2a BauGB ist dem Bebauungsplan ein Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB beizulegen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt sind. Der Umweltbericht, welcher einen gesonderten Teil der Begründung bildet, ist in den vorliegenden Unterlagen zum Vorentwurf noch nicht enthalten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus den Planzeichnungen (Stand: 14.01.2025) einschließlich der Begründung (Stand: 14.01.2025) und des Vorhaben- und Erschließungsplans (Stand: 13.01.2025) werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025
auf der Internetseite des Amtes Brück bereitgehalten.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/bb) elektronisch abrufbar.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
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