Die Ukraine gehört nicht zur europäischen Union, die als tollwutfreier Raum gilt. Daher müssen Tiere, die aus einem sogenannten nicht gelisteten Drittland kommen, wie beispielsweise der Ukraine, normalerweise eine gültige Tollwut-Impfung in einem EU-Heimtierausweis nachweisen können. Neben dem Chip und der dokumentierten Tollwutimpfung ist normalerweise auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich. Normalerweise sollte die Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung erfolgen und normalerweise wäre vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland üblicherweise eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten.
Diese Vorgaben waren und sind natürlich derzeit nicht umzusetzen. Daher kamen die EU-Mitgliedsstaaten der dringenden Bitte nach, Menschen mit Haustieren unbürokratisch einreisen zu lassen.
Für die Einreise nach Deutschland gilt derzeit, dass Tierhalter aus der Ukraine mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres einreisen dürfen, ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 576/2013 beantragen zu müssen. Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut zu bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).
Quelle:https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html
Folgende Leistungen dürfen nach § 4 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mittels Honorarverzicht ohne Berechnung angeboten werden:
• Allgemeine Untersuchung der mitgebrachten Tiere
• Erstversorgung von erkrankten Tieren
• Behandlung von Parasitosen inkl. Entwurmungen
• Überprüfung des Impfstatus inkl. der Tollwut-Impfung
• Kennzeichnung der Tiere durch Mikrochip-Implantation
• Ausstellen eines EU-Heimtierausweises
• Blutentnahme für die kostenlose Bestimmung des Tollwut-Titers in einem zugelassenen EU Labor. Wir danken der Firma Idexx für die freundliche Unterstützung zur kostenlosen Titerbestimmung der Blutproben.
• Durchführung von Tollwut-Impfungen und anderen nötigen Impfungen
• Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben des zuständigen Veterinäramtes