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Försterei


Beschreibung

Die Feststellung der Waldeigenschaft erfolgt gemäß § 32 Abs. 1 Ziffer 6 Landeswaldgesetz ausschließlich durch die untere Forstbehörde (Landesbetrieb Forst Brandenburg). Sie ist ein Verwaltungsakt, daraus folgend ergeht ein gebührenpflichtiger Bescheid zur Feststellung der Waldeigenschaft.

 

Ein Antrag zur Feststellung der Waldeigenschaft kann formlos bei der zuständigen unteren Forstbehörde gestellt werden, sollte allerdings folgende Angaben enthalten:

  • Gemarkung, Flur, Flurstück, Fläche

  • postalische Adresse (soweit vorhanden)

  • Kartenausschnitt (Lage, Erreichbarkeit)

  • Einwilligung des Eigentümers (soweit dieser nicht Antragsteller ist und dies im Antrag bestätigt hat)

  • Kontaktdaten des Ansprechpartners wegen ggf. notwendigem Ortstermin

 

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Das für Sie zuständige Forstamt Potsdam-Mittelmark ist unter folgenden Kontakten für Sie erreichbar:

E-Mail:

Telefonnummer: 033846/90920

Fax Nummer: 0331275484340

Adresse: Am Waldfrieden 11, 14806 Bad Belzig OT Dippmannsdorf


Rechtsgrundlagen

Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)