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Ordnung und Soziales

Verbrennen pflanzlicher Abfälle, beantragen


Kurzinformationen

Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Hinweise zu Holzfeuer im Freien


Ansprechpartner

Herr Hadlich
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-337
Telefax (033844) 62-119

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