Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar und ist genehmigungspflichtig.
Wenn Sie innerhalb des Amtes Brück im öffentlichen Verkehrsraum Werbung für eine Veranstaltung machen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Für die Plakatierungsgenehmigung stellen Sie bitte beim Amt Brück, Fachbereich Bauen und Ordnung einen formlosen schriftlichen Antrag, unter Angabe folgender Daten: - Anschrift des Antragsstellers - Grund des Antrages (Veranstaltung die beworben werden soll) - Zeitraum der Sondernutzung (Datum von/bis) - Rufnummer für evtl. Rückfragen
- Anzahl der Plakate
(Ein Plakat (von lat. placere-gefallen) ist ein großer
bedruckter Papierbogen, der an einer Wand oder anderen
geeigneten Flächen angebracht wird)
- Größe der Plakate .
Für die Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben.
Nach Ablauf der o. g. Frist sind alle Werbeschilder zu entfernen und die in Anspruch genommenen Plätze in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Für nicht termingerecht abgenommene Plakate wird Ihnen die Entfernung und Entsorgung durch das Amt Brück (entsprechend unseres Aufwandes) in Rechnung gestellt.
Die Anträge sind zwei Wochen vor dem Beginn des beantragten Zeitraums schriftlich zu stellen.
Gebühren
pro Plakat 3,00 €
Weiterführendes
Sie erhalten mit der Genehmigung Aufkleber für die beantragten Plakate. Jedes aufzuhängende Plakat ist in der unteren rechten Ecke mit einem Aufkleber zu kennzeichnen. Plakate ohne entsprechenden Aufkleber, werden umgehend durch uns entfernt.
Ansprechpartner
Frau I. Lahn Zimmer: 118 Ernst-Thälmann-Straße 59 (033844) 62-331 (033844) 62-119