Die Gemeinden tätigen Grundstücksan- und -verkäufe zur Erfüllung öffentlich rechtlicher Aufgaben.
Über den An- und Verkauf von Grundstücken entscheidet grundsätzlich die Gemeindevertretung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Verkauf von Grundstücken:
Sie möchten ein kommunales Grundstück erwerben?
Dann senden Sie einen schriftlichen Kaufantrag an die Amtsverwaltung Brück. Die Amtsverwaltung fertigt nach Prüfung der erforderlichen Verkaufsvoraussetzungen eine Beschlussvorlage für die jeweilige Gemeindevertretung, die dann darüber berät und beschließt.
Die Feststellung des vollen Wertes eines unbebauten Grundstückes kann über den aktuellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder aber über das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen erfolgen. Bei bebauten Objekten ist grundsätzlich ein Gutachten erforderlich.
Die Kosten des Gutachtens sind vom Interessenten/Erwerber zu übernehmen.
Die verfügbaren Gewerbegrundstücke sind auf der Immobilienseite unseres Internetauftritts eingestellt.