Finanzen
Grundsteuer
Kurzinformationen
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer "A" (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer "B" (baulich) für bebaute oder unbebaute Grundstücke und Gebäude bzw. Wohnungen erhoben.
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser für die vom Finanzamt noch kein Einheitswert ermittelt wurde, erfolgt die Erhebung der Grundsteuer auf der Ersatzbemessungsgrundlage.
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Derjenige, der am 01.01. des Kalendejahres Eigentümer des Grundstückes ist, schuldet die volle Jahressteuer (§§ 9, 10 Grundsteuergesetz).
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Adamy
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