Bauleitplanung
Kurzinformationen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen: Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5–7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8–10 BauGB). Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig (kommunale Selbstverwaltung).
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Schwan
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-462
(033844) 62-119
Frau Urban
Zimmer: 204
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-465
(033844) 62-119
Frau Moritz
Zimmer: 205
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-461
(033844) 62-119