Die namensrechtlichen Erklärungen und Einwilligungen können in allen Standesämtern beurkundet werden. Sie werden wirksam, wenn sie das zuständige, Register führende Standesamt förmlich entgegennimmt.
Gibt ein Ausländer in Deutschland eine Erklärung zu seiner Namensführung ab, erkennt sein Heimatstaat diese Namensführung möglicherweise nicht an.
Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Erstreckung der beabsichtigten Namensänderung auf den Namen eines Kindes informiert Sie das Standesamt.
Beschreibung
Folgende Namenserklärungen können Sie beim Standesamt beurkunden lassen bzw. ggf. zu erfolgten Beurkundungen Ihre Einwilligung erklären:
1. familienrechtliche Namensänderungen
Ehename/Lebenspartnerschaftsname
Wiederannahme eines frühren Namens nach Scheidung / Auflösung der Lebenspartnerschaft
Hinzufügung und Widerruf der Hinzufügung eines früheren Namens zum Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen
erneute Rechtswahl und Namensneubestimmung nach Scheidung / Auflösung der Lebenspartnerschaft / Einbürgerung
Namenserklärung nach ausländischem Recht
Einbenennung durch Mutter und Ehemann / Lebenspartnerin
Einbenennung durch Vater und Ehefrau / Lebenspartner
Anschlusserklärung an Ehenamen der Eltern
Nachträgliche Namenserklärungen nach deutschem Recht oder nach Rechtswahl
Namensbestimmung vor der Geburt eines Kindes
Namenserteilung durch die Mutter, den Vater oder nach Begründung gemeinsamer Sorge
Änderung der Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
Angleichung der ausl. Namensführung an das deutsche Recht
2. öffentlich-rechtliche Namensänderung
Antrag auf öffentlich-rechtliche Namenänderung bezüglich Schreibweise, Streichung oder Hinzufügung eines Namens mit ausreichender schriftl. Begründung an die Namensänderungsbehörde des Kreises Potsdam-Mittelmark
Nachweise der bisherigen und der gewünschten Namensführung (Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift Geburtenregister, Eheurkunde bzw. beglaubigt Abschrift Eheregister u. ä., Sterbeurkunde)
Sorgerechtsnachweis
Haushaltsbescheinigung / Meldebescheinigung
Führungszeugnis (nur bei öffentl.- rechtlicher Namensänderung)
Gebühren
1 familienrechtliche Namensänderung 47,00 €
1 Bescheinigung der Namensänderung 18,00 €
Für öffentlich- rechtliche Änderung eines Vor - und Familiennamens sowie im Falle der Ablehnung oder Rücknahme des Namensänderungsantrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt 2,50 € bis 1050,00 € und für die Vornamensänderung 2,50 € bis 275,00 €. Bei Antrag auf Gebührenermäßigung müssen Einkommensnachweise beigelegt werden. Zuständige Behörde hier ist die Namensänderungsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Ansprechpartner
Frau Bimberg Gebäude II Zimmer: Ernst-Thälmann-Str. 59 (033844) 62-335 (033844) 62-119