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Standesamt/ Friedhofswesen

Vaterschaftsanerkennung


Beschreibung

Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei

  • jedem Jugendamt,

  • jedem Notar (kostenpflichtig),

  • jedem Amtsgericht,

  • beim Standesamt,

  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.


Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.


Rechtsgrundlagen

 


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)

  • bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde

  • bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde


Gebühren

33,00 €

 


Ansprechpartner

Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-335
Telefax (033844) 62-119