Standesamt/ Friedhofswesen
Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei
jedem Jugendamt,
jedem Notar (kostenpflichtig),
jedem Amtsgericht,
beim Standesamt,
im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Geburtsurkunde des Kindes
Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Gebühren
33,00 €
Ansprechpartner
Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59 (033844) 62-335
(033844) 62-119