Die Statistiken sind Grundlage für wichtige Entscheidungen der Gemeinden, z. B. für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Um sicher zu stellen, dass jeglicher Abgang von Wohngebäuden und Wohnungen in der Berechnung der Bestandsfortschreibung berücksichtigt wird, ist die Einbeziehung der Eigentümerinnen und Eigentümer und der amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte unumgänglich.
Beschreibung
Die Bauherrinnen/Bauherren und Eigentümerinnen/Eigentümer
melden den Abgang von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum direkt an das AfS Berlin-Brandenburg.
zeigen alle Abgänge von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen nach § 6 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde an. Das sind alle Wohngebäude über 1.000 m³ umbauten Raum.
melden alle genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen mit und ohne Baumaßnahmen, wenn aus einem Wohngebäude ein Nichtwohngebäude oder aus einem Nichtwohngebäude ein Wohngebäude wird.
Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Für die Bauabgangsstatistik werden die Angaben zu § 3 Abs. 4 HBauStatG erhoben. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 HBauStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Gemäß § 6 Abs. 2 HBauStatG sind neben den Bauaufsichtsbehörden auch die Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände auskunftspflichtig.
Ansprechpartner
Frau Schwan Zimmer: 206 Ernst-Thälmann-Straße 59 (033844) 62-462 (033844) 62-119
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