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Bauen & Gebäudeverwaltung

Abbruchgenehmigung


Kurzinformationen

Die Statistiken sind Grundlage für wichtige Entscheidungen der Gemeinden, z. B. für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Um sicher zu stellen, dass jeglicher Abgang von Wohngebäuden und Wohnungen in der Berechnung der Bestandsfortschreibung berücksichtigt wird, ist die Einbeziehung der Eigentümerinnen und Eigentümer und der amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte unumgänglich.


Beschreibung

Die Bauherrinnen/Bauherren und Eigentümerinnen/Eigentümer

  • melden den Abgang von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum direkt an das AfS Berlin-Brandenburg.

  • zeigen alle Abgänge von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen nach § 6 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde an. Das sind alle Wohngebäude über 1.000 m³ umbauten Raum.

  • melden alle genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen mit und ohne Baumaßnahmen, wenn aus einem Wohngebäude ein Nichtwohngebäude oder aus einem Nichtwohngebäude ein Wohngebäude wird.

 

Die Meldungen sind auf dem angefügten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik vorzunehmen. Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden. 

 


Rechtsgrundlagen

Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Für die Bauabgangsstatistik werden die Angaben zu § 3 Abs. 4 HBauStatG erhoben. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 HBauStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Gemäß § 6 Abs. 2 HBauStatG sind neben den Bauaufsichtsbehörden auch die Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände auskunftspflichtig.


Ansprechpartner

Frau Schwan
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-462
Telefax (033844) 62-119


Formulare

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