Die Auslegung war vom
15.06.2026 um 00:00 Uhr bis zum
17.07.2026 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brück hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Birkenwinkel“ OT Baitz gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) bestimmt (Br-30-182/26). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2).
Das Planungsziel ist die städtebaulich sinnvolle Entwicklung und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden sowie die Wiedernutzbarmachung vorhandener Gebäude zu Wohnzwecken innerhalb des Siedlungsgebietes. Das Plangebiet erstreckt sich auf das Flurstück 130 in der Flur 4 der Gemarkung Baitz. Die Flächengröße des Geltungsbereichs beträgt ca. 1,7 ha.
Die Anpassung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgt parallel, hier 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brück. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026 von jedermann elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: baurechteamtbrueck.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.