Die Auslegung war vom
23.02.2026 um 00:00 Uhr bis zum
30.03.2026 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Planebruch hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.01.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-PVA Cammer“ in der Gemeinde Planebruch einschließlich der Begründung und des Umweltberichts gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Pb-30-106/26). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2 BauGB).
Das Planungsziel ist die Ausweisung von sonstigen Sondergebieten für Photovoltaikanlagen zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PVA) zur Gewinnung von Solarstrom. Der geplante Solarpark ist insgesamt ca. 58 ha groß. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus insgesamt drei Teilflächen nördlich des Ortsteils Cammer und umfasst diverse Flurstücke in der Flur 2, 3, 4 und 5 der Gemarkung Cammer (siehe Kartendarstellung). Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan für die Ortsteile Cammer und Damelang-Freienthal sowie im Bereich des Forsthauses Johannisthal in der Gemarkung Oberjünne aufgestellt, da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss.
Nach § 2a BauGB ist dem Bebauungsplan ein Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB beizulegen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt sind. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:
Anpassung des Geltungsbereiches
Optimierung des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Erarbeitung des Umweltberichts
Der Entwurf des Bebauungsplans, einschließlich der Planzeichnungen (Stand: Entwurf, 14.11.2025), der Begründung (Stand: Entwurf, 14.11.2025), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: Entwurf, 15.01.2026), der Maßnahmenblätter 1-6 (Stand: 14.11.2025), der gutachterlichen Stellungnahme der potentiellen Blendwirkung (Stand: 21.11.2024), dem Umweltbericht einschließlich der Umweltbestandskarten (Stand: 14.11.2025), der FFH-Vorprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Stand: 14.11.2025) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026
auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) unter folgendem Pfad: Politik & Verwaltung, Bauleitplanung, aktuelle Auslegungen, bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.