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Archivansicht der Auslegung - "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Verbrauchermarkt Im Grund""

Die Auslegung war vom 14.07.2025 um 06:00 Uhr bis zum 15.08.2025 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linthe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Im Grund“ (L-30-335/24) sowie die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (L-30-341/24) beschlossen. Das Verfahren wird nach § 2 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt, der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Autobahnausfahrt der Bundesautobahn A 9 Nr. 4 „Brück“ am nördlichen Rand der Ortslage Linthe. In dem Gebiet stehen bereits drei Gebäude. Dort befinden sich ein Vollsortimenter „Kaufland“ mit zugehörigem Getränkemarkt sowie ein Fachmarkt. Der Standort grenzt südlich am Knotenpunkt an die Straßen „Im Grund“ sowie der „Dorfstraße“ an. Anlass der Planung ist die Entwicklung eines Ersatzneubaus mit Bündelung der bestehenden betrieblichen Handelsnutzungen in einem Gebäude, da der bestehende Verbrauchermarkt aus den 1990er Jahren nicht mehr aktuellen Anforderungen an Lebensmittelmärkte und energetische Standards entspricht. Vorgesehen ist der Abriss der bestehenden Gebäude und Neubau eines zusammenhängenden Kaufland-Marktes mit modernem Erscheinungsbild.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und die parallele Flächennutzungsplanänderung umfassen die Flurstücke 226, 393, 612, 621, 622, 624, 625 und 626 in der Flur 2 der Gemarkung Linthe. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst ca. 2,29 ha. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Kartendarstellung zu entnehmen.

 

Folgende Planungsziele sollen zusammengefasst erreicht werden:

  • Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der verbrauchsnahen Versorgung durch die Errichtung eines modernen großflächigen Lebensmittel-Vollsortimenters als Ersatzneubau am Standort des bestehenden Kaufland-Verbrauchermarktes 

  • Festsetzung einer grundstücksbezogenen Verkaufsflächenzahl sowie betriebs- und sortimentsbezogener Obergrenzen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

  • Erhalt bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie Stärkung des Wirtschaftsstandortes

  • Ausnutzung der bereits anliegenden Erschließungsanlagen

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linthe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.06.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Im Grund“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (L-30-48/25 und L-30-49/25) durchzuführen. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, dem Baugrundgutachten, der Auswirkungsanalyse und der Schallimmissionsprognose sowie der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit seiner Begründung und dem Umweltbericht werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung in der Zeit vom

 

14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

 

(Veröffentlichungsfrist) auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) unter folgendem Pfad: Politik & Verwaltung, Bauleitplanung (B-Pläne), aktuelle Auslegungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:

 

Montag           09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr – 12.00 Uhr 

 

in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.

 

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die Unterlagen der Vorentwürfe sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg (https://www.uvp-verbund.de/bb) elektronisch abrufbar. Außerdem sind die Planungsunterlagen auf der Internetseite des beauftragten Planungsbüros unter: www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html veröffentlicht.


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Formular zur Stellungnahme (40 kB)
PDF-Download Bekanntmachung (364 kB)
PDF-Download Planzeichnung (1201 kB)
PDF-Download Begründung (1513 kB)
PDF-Download Umweltbericht (5902 kB)
PDF-Download Baugrundgutachten (24152 kB)
PDF-Download Auswirkungsanalyse (4889 kB)
PDF-Download Schallimmissionsprognose (13028 kB)
PDF-Download Datenschutzerklärung (464 kB)

Ansprechpartner

Frau Schwan
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
Telefon (033844) 62-462
Telefax (033844) 62-119
E-Mail: