Die Auslegung war vom
14.04.2025 um 00:00 Uhr bis zum
16.05.2025 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.03.2025 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borkheide einschließlich der Begründung gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Bh-30-68/25). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Das Planungsziel ist die standortgerechte Darstellung einer Sonderbaufläche für einen großflächigen Einzelhandel vor dem Hintergrund der beabsichtigten Erweiterung. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Borkheide ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen. Inhalt der 2. Änderung ist die Änderung der Zweckbestimmung der Wohnbaufläche im Bereich des Flurstücks 1374 der Flur 2 in der Gemarkung Borkheide in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel". Außerdem ist es beabsichtigt, einen „Zentralen Versorgungsbereich“ (ZVB) darzustellen (siehe Kartendarstellung), welcher die Voraussetzung des sich im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Verbrauchermarkt Netto" ist.
Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Hierbei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB und auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB verzichtet.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Stand: 06.02.2025) einschließlich der Begründung (Stand: 06.02.2025) werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) unter folgendem Pfad: Politik & Verwaltung, Bauleitplanung, aktuelle Auslegungen, bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Flächennutzungsplans zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.